Nur rund 10 Prozent der etwa 870 Teilnehmenden einer Webinar-Umfrage von RSM Ebner Stolz haben eine voll funktionsfähige E-Rechnungslösung im Einsatz. Nach den FAQ des Bundesfinanzministeriums gilt für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 1. Januar 2027 die Ausstellungspflicht. Drei Fundstücke zeigen, wo es bis dahin hakt: bei der Validierung, bei den Auslandsgesellschaften und beim Meldesystem, das danach kommt.
Wenn Rechnungen nicht validierbar sind
→ Umfrageergebnisse E-Rechnung - Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Der ZDH hat zwischen Januar und Februar 2026 1.926 Betriebe befragt. Empfang und Versand laufen demnach nicht reibungslos: Rechnungen sind nicht validierbar, Datenfelder werden uneinheitlich befüllt, Datensatz und PDF weichen voneinander ab. Rund ein Drittel stellt bereits selbst aus, nur etwa ein Drittel archiviert GoBD-konform. Die Stichprobe kommt aus dem Handwerk, nicht aus Finance-Teams. Das Fehlerbild kennen aber auch Rechnungswesen-Abteilungen: Das Format steht fest, ob eine Rechnung beim Empfänger verarbeitet wird, entscheidet das einzelne Datenfeld.
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Wer hat wirklich eine funktionierende Lösung?
→ Handlungsbedarf E-Rechnung bei Mehrheit der Unternehmen - RSM Ebner Stolz
Bei RSM Ebner Stolz können 20 Prozent empfangen und validieren, weitere 20 Prozent empfangen ohne Validierung, 35 Prozent setzen um, 15 Prozent haben keinen konkreten Plan. Die Teilnehmenden haben sich für ein E-Rechnungs-Webinar angemeldet und sind damit vermutlich besser vorbereitet als der Durchschnitt. Das Bild fällt dadurch laut Quelle eher optimistisch aus. Bemerkenswert ist der Nebenbefund: 30 Prozent können nicht beurteilen, ob E-Rechnungspflichten für ihre Auslandsgesellschaften gelten. Das ist eine Aufgabe, die Tax und Finance gemeinsam lösen müssen.
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Was nach 2027 noch nicht entschieden ist
→ Meldesystem 2030: Was nach der E-Rechnungspflicht kommt - E-Rechnungspraxis, dazu VAT in the Digital Age - Europäische Kommission
Nach Angaben der EU-Kommission gelten die Digital Reporting Requirements für grenzüberschreitende B2B-Umsätze ab dem 1. Juli 2030, die nationalen Systeme sollen bis zum 1. Januar 2035 angeglichen sein. Das Fachportal E-Rechnungspraxis fasst die Strategie-Empfehlungen des Verbands Elektronische Rechnung (VeR) vom Mai 2026 zusammen: EN 16931 als gemeinsame Basis, providerbasierte Infrastruktur, Meldedaten als Nebenprodukt der Rechnung. Offen sind laut Portal, welche Inlandsumsätze meldepflichtig werden, welche Datenelemente gemeldet werden, wie die Anbindung aussieht und wie Fehler behandelt werden. Wer jetzt Prozesse baut, kann also nur die Richtung festlegen: Kontrollen gehören vor den Versand.
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Kontrollen vor der Handlung
Finance Radar #001 endete mit dem Satz, Autonomie allein sei noch kein Reifegradmerkmal. Die E-Rechnung stellt dieselbe Frage noch einmal, diesmal mit gesetzlicher Frist.
Bei der E-Rechnung gehören Kontrollen vor den Versand, und die Meldepflicht nach 2027 verstärkt das noch.
Wie das Thema im Alltag der Rechnungsverarbeitung ankommt, diskutieren wir beim Purchase-to-Pay FORUM am 18. November 2026.
Ob die Details des Meldesystems vor der Validierung feststehen, die Betriebe heute noch nicht durchgängig leisten, bleibt offen. Das werden wir im Finance Radar weiter beobachten.
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